Wir haben uns auf das Verfahren aufgrund Vermieterpfandrechts und gem. § 885a ZPO für die deutsche Wohnungswirtschaft spezialisiert: Das Verfahren gem. § 885 a ZPO bietet Ihnen eine kostengünstige und rechtssichere Alternative zur herkömmlichen kostenintensiven Zwangsräumung durch den/die Gerichtsvollzieher/in.
Luedtke Insolvenzauktionen ist bereits seit Einführung des Berliner Modells im Jahre 2006 auf diesem Gebiet bundesweit tätig. Sämtliche Korrespondenz mit Behörden, Mietern sowie weiteren Beteiligten wird durch uns erledigt.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt durch den langjährigen Obergerichtsvollzieher und öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Thomas Luedtke.
Bei der Umstellung des Verfahrens auf § 885a ZPO bestehen folgende Vorteile:
Keine Vorschusspflicht
Keine Bereitstellungskosten
Keine Kosten für unnötige Vorfahrten des Transportunternehmens bei bereits geräumten Wohnungen
Erstellung eines Negativattests zwecks Selbsträumung (Beschränkung auf Sicherstellung der verwertbaren Sachen)
Verrechnung der Versteigerungserlöse mit den Kosten
Rechnungsstellung mit Erlösabrechnung am Ende des Verfahrens
Gerne stehen wir zur Verfügung!